Welche Möglichkeiten habe ich bei der WOKA Dienstleistungen zu beziehen oder mich an der WOKA zu beteiligen?

Dienstleistungsvereinbarung

Diese Dienstleistungsvereinbarung ist unabhängig davon, ob jemand bei der WOKA Aktionär:in ist oder nicht. Wer z.B. Holz über die WOKA vermarkten oder andere Dienstleistungen (exkl. Beratung und Holzanzeichnung) beziehen möchte, muss mit der WOKA eine Dienstleistungsvereinbarung abschliessen.

Beteiligung an der WOKA

Aktionäre der WOKA sind die 11 Gründerorganisationen. Diverse Organisationen werden sich nach der WOKA-Gründung auflösen. Die Aktien der aufgelösten Organisationen werden auf deren Mitglieder (Waldbesitzende) aufgeteilt.
Ab November 2022 ist eine Erhöhung des Aktienkapitals vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt steht es allen Interessierten offen, bei der WOKA Aktien zu erwerben. Die Stückelung beträgt CHF 50.-.